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UmwelterklärungLeitlinien
- Der Schutz der Umwelt und der sparsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen sind wesentliche Aspekte der RAFI-Firmenphilosophie.
- Das Design von Produkten und Herstellprozessen berücksichtigt in hohem Maße Umweltaspekte. Soweit als möglich verwenden wir für die Produktion recycelte oder recycelbare Werkstoffe.
- Die Abluft aus Produktionsprozessen wird in Filteranlagen gereinigt, bevor diese in die Atmosphäre geleitet werden. Prozesswässer werden in einer Abwasserbehandlungsanlage gereinigt, bevor sie der Kanalisation zugeführt werden.
Relevante Umweltgesetze / VerordnungenKreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrWAbfG)Forderungen - Abfälle vermeiden bzw. vermindern (in Menge und Schadstoffanteilen)
Umsetzung - Vertrieb und Entwicklung sind schon bei den ersten Kundenkontakten gehalten, auf möglichst sparsamen Einsatz von Stoffen und möglichst geringen Schadstoffanteilen hinzuwirken.
- Neben der Erfüllung technischer Anforderungen an die Produkte sind diese umweltbezogenen Vorgaben wesentliche Auflagen für die Entwicklung.
- Die Produktion ist aufgefordert, fortschrittliche Produktionsverfahren anzuwenden, um möglichst wenige Abfälle entstehen zu lassen und möglichst wenig Energie zu verbrauchen.
- Abfälle werden getrennt nach Kategorien zur Wiederverwertung und Entsorgung gesammelt.
- Abfälle zur Entsorgung werden zugelassenen Entsorgungs-Fachbetrieben zugeführt. Dies trifft insbesondere auch für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zu.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Wassergesetz Baden Württemberg (WG) und IndVForderungen - Gesetzeskonforme Einleitung von Prozesswässern
Umsetzung - Alle notwendigen behördlichen Genehmigungen zum Verwenden von Wasser als Prozesswasser und zum Betreiben von Abwasserbehandlungsanlagen liegen vor.
- Die Prozesswässer aus der Produktion werden zunächst einer Abwasserbehandlungsanlage zugeführt, hier sachgerecht gereinigt und dann als Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.
- Vom Abwasser werden in regelmäßigen Abständen durch ein autorisiertes Institut Proben entnommen und analysiert.
- Bezüglich Schadstofffracht werden die Grenzwerte nach Indirekteinleiterverordnung (Anhang 40) sehr deutlich unterschritten.
Anlagenverordnung für wassergefährdende Flüssigkeiten (VAwF)Forderungen - Gesetzeskonforme Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten
Umsetzung - Das Lagern derartiger Flüssigkeiten (z. B. Bohremulsion) wird nach den Vorgaben der VAwF durchgeführt.
- Zur regelmäßigen Überprüfung auf Einhalten der Vorschriften besteht ein Überwachungsvertrag mit dem TÜV Südwest.
Gefahrstoffverordnung (GefstV)Forderungen - Gesetzeskonformer Umgang mit Gefahrstoffen
Umsetzung - Gefahrstoffe werden über ein Einführungsantrag bezüglich des Gefährdungspotenzials beurteilt sowie Schutzmaßnahmen zum sicheren Umgang festgelegt und umgesetzt. An den Verwendungsorten sind Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorhanden.
- Die Beschäftigten werden vor dem Umgang mit Gefahrstoffen mindestens anhand der Betriebsanweisung geschult.
- Die allgemeinen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung bezüglich der Reinhaltung von Wasser, Boden und Luft werden eingehalten.
Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG)Forderungen - Begrenzung der Emissionen auf gesetzlich vorgeschriebene Werte
Umsetzung - RAFI betreibt keine Anlagen gemäß 4. BimSchV sowie keine Anlagen, die der Störfallverordnung 12. BimSchV unterliegen.
- RAFI verwendet keine Stoffe, die der 2. BimSchV unterliegen (z. B. CKW, FCKW).
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