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Umwelterklärung

Leitlinien

  • Der Schutz der Umwelt und der sparsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen sind wesentliche Aspekte der RAFI-Firmenphilosophie.
  • Das Design von Produkten und Herstellprozessen berücksichtigt in hohem Maße Umweltaspekte. Soweit als möglich verwenden wir für die Produktion recycelte oder recycelbare Werkstoffe.
  • Die Abluft aus Produktionsprozessen wird in Filteranlagen gereinigt, bevor diese in die Atmosphäre geleitet werden. Prozesswässer werden in einer Abwasserbehandlungsanlage gereinigt, bevor sie der Kanalisation zugeführt werden.

Relevante Umweltgesetze / Verordnungen

Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrWAbfG)

Forderungen

  • Abfälle vermeiden bzw. vermindern (in Menge und Schadstoffanteilen)

Umsetzung

  • Vertrieb und Entwicklung sind schon bei den ersten Kundenkontakten gehalten, auf möglichst sparsamen Einsatz von Stoffen und möglichst geringen Schadstoffanteilen hinzuwirken.
  • Neben der Erfüllung technischer Anforderungen an die Produkte sind diese umweltbezogenen Vorgaben wesentliche Auflagen für die Entwicklung.
  • Die Produktion ist aufgefordert, fortschrittliche Produktionsverfahren anzuwenden, um möglichst wenige Abfälle entstehen zu lassen und möglichst wenig Energie zu verbrauchen.
  • Abfälle werden getrennt nach Kategorien zur Wiederverwertung und Entsorgung gesammelt.
  • Abfälle zur Entsorgung werden zugelassenen Entsorgungs-Fachbetrieben zugeführt. Dies trifft insbesondere auch für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zu.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Wassergesetz Baden Württemberg (WG) und IndV

Forderungen

  • Gesetzeskonforme Einleitung von Prozesswässern

Umsetzung

  • Alle notwendigen behördlichen Genehmigungen zum Verwenden von Wasser als Prozesswasser und zum Betreiben von Abwasserbehandlungsanlagen liegen vor.
  • Die Prozesswässer aus der Produktion werden zunächst einer Abwasserbehandlungsanlage zugeführt, hier sachgerecht gereinigt und dann als Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.
  • Vom Abwasser werden in regelmäßigen Abständen durch ein autorisiertes Institut Proben entnommen und analysiert.
  • Bezüglich Schadstofffracht werden die Grenzwerte nach Indirekteinleiterverordnung (Anhang 40) sehr deutlich unterschritten.

Anlagenverordnung für wassergefährdende Flüssigkeiten (VAwF)

Forderungen

  • Gesetzeskonforme Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten

Umsetzung

  • Das Lagern derartiger Flüssigkeiten (z. B. Bohremulsion) wird nach den Vorgaben der VAwF durchgeführt.
  • Zur regelmäßigen Überprüfung auf Einhalten der Vorschriften besteht ein Überwachungsvertrag mit dem TÜV Südwest.

Gefahrstoffverordnung (GefstV)

Forderungen

  • Gesetzeskonformer Umgang mit Gefahrstoffen

Umsetzung

  • Gefahrstoffe werden über ein Einführungsantrag bezüglich des Gefährdungspotenzials beurteilt sowie Schutzmaßnahmen zum sicheren Umgang festgelegt und umgesetzt. An den Verwendungsorten sind Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorhanden.
  • Die Beschäftigten werden vor dem Umgang mit Gefahrstoffen mindestens anhand der Betriebsanweisung geschult.
  • Die allgemeinen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung bezüglich der Reinhaltung von Wasser, Boden und Luft werden eingehalten.

Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG)

Forderungen

  • Begrenzung der Emissionen auf gesetzlich vorgeschriebene Werte

Umsetzung

  • RAFI betreibt keine Anlagen gemäß 4. BimSchV sowie keine Anlagen, die der Störfallverordnung 12. BimSchV unterliegen.
  • RAFI verwendet keine Stoffe, die der 2. BimSchV unterliegen (z. B. CKW, FCKW).
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